Zu 1.1.10.2:
Strafanzeige gegen den deutschen Staat bzw. dessen Vertreter wegen Korruption:
- Pakt mit der Pharmaindustrie, welche ihrerseits mannigfaltige, grausige Tierversuche vollführt, in völliger Zuwiderhandlung des § 17 TierSchG, u. a.!
Zu diesem Punkt seien alle vorhergehenden Entäußerungen und Anschuldigungen (zu Punkt 1.1.10.1) angewandt und ausgewiesen. Man beachte desgleichen die Ausführungen und Anklagepunkte zu Punkt 1.1.10.12!
STELLEN SIE SICH VOR, ES WÄRE UMGEDREHT ... Sie sind hilflos; jämmerlich wagen Sie es nicht einmal, die Augen zu erheben ... Es gibt kein Mitleid für Sie. Fletschend, gierig und unbarmherzig sind Sie Bestien ausgeliefert. - Die Bestien allerdings haben nicht nur Gier, Sie zu fressen, die monströsen Ausgeburten treiben "intelligente" Sadistenspiele ... Man vergeht sich brutal an Ihren Geschlechtsteilen - die Bestien verfügen über Elektroschocker - die Monster haben Spaß, sie mit Chemikalien und ätzenden Säuren zu misshandeln; ihre Augen werden durch ätzende Substanzen "ausgebrannt" ... So verfährt der Mensch gegenüber dem Tier ... und nun denken Sie einmal darüber nach, wie das wohl "umgekehrt" (für Sie) wäre! - Und hierbei will man noch von einer Art "legitimer Verfahrensweise" sprechen? - Um Gottes willen! - In den Tartarus mit solch einer "Wissenschaft"! Zur Hölle mit derlei Regenten! In den Pfuhl mit "Landwirten" und nieder mit "Mächtigen" der Wirtschaft! - ODER HABEN SIE ZWEIFEL?
Zu 1.1.10.3:
- Pakt mit Großkonzernen, welche Fleischerzeugnisse – unter völliger Missachtung des Tierschutzgesetzes und der hierin geforderten artgerechten Tierhaltungsformen – aus Gründen der Profitgier und zur Gewinnmaximierung in skandalösester Tierquälerei „produzieren“!
"Der Tag wird kommen, wenn das Töten eines Tieres genauso als Brechen betrachtet werden wird wie das Töten eines Menschen. Es wird die Zeit kommen, in der wir das Essen von Tieren ebenso verurteilen, wie wir heute das Essen von Unseresgleichen, die Menschenfresserei, verurteilen.“ (Leonardo da Vinci, ital. Maler, Dichter, Universalgenie, 1452-1519) |
“Die Jägerei ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.“ (Theodor Heuss, erster dt. Bundespräsident, Friedensnobelpreis des dt. Buchhandels 1959, 1884-1963) |
- In völliger Zuwiderhandlung des Tierschutzgesetzes (insbesondere § 2 TierSchG, § 4 TierSchG, § 5 TierSchG, § 7 TierSchG) werden Tiere geschlachtet - in der Aufrechterhaltung völlig unartgerechter Tierhaltungsformen, um die im Wege einer brutalen Schlachtung geschändeten Tierkörper kostengünstig an die etwaigen Fleisch verköstigenden „Konsumenten“ heranzutragen! – Tiere werden auf engstem Raum zusammengepfercht, es werden diverse muskelbildende Präparate gespritzt, um mehr „Muskelfleisch“ zu gewährleisten – die Tiere werden abstrus schikaniert und mit Elektroschockern zugerichtet – all dieses geschieht unter Beugung und Missachtung des Rechtes (man siehe § 17 TierSchG)! – Aufgrund stattfindender bestialischer Akte der Tierquälerei, fordert das Gesetz eine Ahndung all derjenigen, die einerseits das „Treiben“ forcieren, andererseits aber auch aller derjenigen, die ausführende Funktionen innehaben wie die "Geschäftstreibenden" der Schlachthofbetriebe und deren tätige „Schlächter“ usw.
§ 2 TierSchG Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. |
- Entgegen des § 2 TierSchG werden die Tiere dieser Lande nicht „verhaltensgerecht untergebracht“ – „die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung“ werden nicht eingehalten und „eingeschränkt, dass ihm (dem Tiere) Schmerzen […], Leiden oder Schäden zugefügt werden“ – dieses sei zur Anklage gestellt, entsprechend geahndet – und es sei die unbedingte Aussetzung von Freiheitsstrafen gegen alle Täter verhängt, welche sich dieses grausamen Prozedere’ schuldig machen / schuldig gemacht haben (unter Anwendung von § 17 TierSchG)!
§ 4 TierSchG Töten von Tieren (1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. |
SCHUTZLOS SIND WEHRLOSE SEELEN BLUTRÜNSTIGEN RAUBTIEREN AUSGESETZT. - Das Fatale für die Opfer ist leider, dass die Spezies "Mensch" sehr intelligent ist ... Wie Katzen mit ihrer Beute "spielen", verfahren "Wissenschaftler". Der Gräuel' und Abartigkeiten an vollzogenen "Quäler-" und "Mordspielen" kennen weder Tabu noch irgendwelche Grenzen! - Und dennoch wagt es die Menschheit, sich "zivilisiert" zu 'wähnen? - Und man besitzt auch das freche Lügenmaul, sich fortschrittlich, wissenschaftlich und sogar human zu nennen? - Der Homo sapiens ist anomal, bestialisch - ja, teuflisch 'gar! - Der Traum von "Menschlichkeit" ist jählings schon "geplatzt"! -
- Ich beschuldige Schlachthofbetriebe bzw. deren Betreiber' (unter dem Punkt „J“ stellvertretend für die gesamte Schlachterindustrie namentlich aufgeführt), den Tieren keinerlei „wirksame Schmerzausschaltung (Betäubung)“ für einen „Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit“ beigebracht zu haben, wodurch die zweckgeschuldete Tötung nicht ohne „Vermeidung von Schmerzen“ vollzogen wurde / wird (nach § 4 TierSchG). Die Tiere erliegen fürchterlichen Schmerzen, werden mit Elektroschockern in Schach gehalten, und verbluten oftmals unter quälenden Schmerzschreien. – Ich bezichtige den deutschen Staat bzw. dessen untätige Dienstlakaien keinerlei ausreichende Vorkehrungen getroffen zu haben, um diesem Fiasko Einhalt zu gebieten – und demgemäß „gesetzeswidrig“ zu handeln! Dies sei zur Anklage gestellt! Ich fordere die vollkommene Durchsetzung des bestehenden Gesetzes und eine tatsächlich wirkungsvolle Betäubung der Tiere, die nachweisbar zu protokollieren ist, wenn denn schon das Volk begehrt, die schwächeren Brüder und Schwestern (namentlich „Tiere“) „essen“ zu müssen!
"Tiere sind Brüder des Menschen. Könnten doch alle Lebewesen frei sein von Schmerz! Das Mitleid ist die Grundlage der Moral." (Arthur Schopenhauer, Philosoph, 1788-1860) |
„Tiere sind meine Freunde und ich esse meine Freunde nicht.“ (George Bernard Shaw, irisch-britischer Schriftsteller, 1856-1950) |
„Nicht eine milde Form der Schlachtung, sondern ihre Beseitigung soll man anstreben. Je mehr man das Schlachten ‚human‘ zu gestalten sucht, desto mehr stärkt man die Sache der Metzgerei selbst. Ein wirklich konsequenter Standpunkt des Tierschutzes wird erst dann gewonnen sein, wenn die Menschheit sich entschlossen haben wird, das Töten und Essen der Tiere aufzugeben.“ (Maximilian von Sachsen, sächsischer Prinz u. Geistlicher, 1870-1951) |
Folglich nur ein paar wenige Beispiele von Berichten (Quelle: www.peta.de) über die brutalen und abartigen Zustände in Schlachthäusern:
Erschütterndes Filmmaterial aus angeblicher Vorzeige-Bio-Schlachterei in Baden-WürttembergStand August 2009 Ein Undercover-Ermittler konnte ganz offiziell Filmaufnahmen in einem Vorzeige-Bio-Schlachthof in Baden-Württemberg machen. Das Video-Material gab er jetzt an PETA Deutschland weiter. Es zeigt in erschütternden Bildern und Tönen, wie für Millionen von Schweinen und Kühen die letzten Stunden ihres Lebens ablaufen. Es ist die Hölle auf Erden.
Hintergrund: Ist Tierquälerei im Schlachthof an der Tagesordnung?
Die tägliche Tierquälerei in deutschen Schlachthöfen Schmerzvolles Stöhnen und Brüllen, Todesschreie - für jeden Menschen eindeutig hörbar. Und wenn man genauer hinschaut: Das Rind bewegt seinen Kopf vertikal wie horizontal, das Schwein zappelt in kreisförmigen Bewegungen.
Die Konsumenten werden getäuschtEin Tierarzt, dem die Bilder vorlagen, fasst zusammen: Die Tiere durchleiden Höllenqualen. Die Ausreden vonseiten der Fleischbranche, dass es nur „vegetative Reflexe“ seien, von denen die Tiere nichts mitbekommen würden, die immer wieder bei solchen Bildern zu hören sind, sollen den Verbraucher nur beruhigen. Die Schlachter belügen sich selbst. Jeder, der beruflich mit dieser Schlachthofbranche zu tun hat, weiß, welche unsäglichen Qualen bis zu 30% der nicht ausreichend betäubten Tiere hinter den Schlachthoftüren erdulden müssen - nur für einen kurzen Gaumen“genuss“ für den Menschen.
Die [...] gesetzlichen Bestimmungen werden ignoriertDabei verlangt der Gesetzgeber in der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV), dass bei den Tieren „nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden.“ (§ 3 Abs. 1 TierSchlV).
Bio oder konventionell - hinter den Schlachthaustüren sind alle Tiere gleichDie allgemeine Meinung der Öffentlichkeit, bei Bio-Produkten wäre alles anders und da würde Sorge getragen, dass es den Tieren einigermaßen gut gehe, jedenfalls besser als denen in der konventionellen Tierproduktion, ist nachgewiesenermaßen falsch! So gut wie alle Regelungen der Bio-Verbände und der der Öko-Verordnungen enden immer vor den Toren des Schlachthofes, Hölle und Marterstätte für die Tiere in ihren letzten Stunden. Im stinkenden und blutenden, den Tod quasi riechenden und hörenden Schlachthof gibt es keinen Unterschied mehr, Bio-Kühe und Bio-Schweine durchlaufen dieselbe Prozedur wie die konventionell gequälten Schweine und Kühe. Jeder Fleischkonsument, egal ob bio oder konventionell, muss wissen, dass ein hoher Prozentsatz der Tiere, die für seinen kurzen Gaumen“genuss“ sterben mussten, kaum vorstellbaren Qualen im Schlachthof ausgesetzt waren. So etwas nennt man bedingte Inkaufnahme. Rechtsfreie Zone für TierquälereiDie sog. „Nutz“tiere sind also so gut wie rechtlos in den Schlachthöfen, allein die Tierschutz-Schlachtverordnung soll die Tiere schützen - doch versagt diese tagtäglich im Vollzug, da auch die zuständigen Veterinärbehörden die systemimmanente Tierquälerei für „normal“ halten. Verstöße gegen diese Verordnung sind, ein weiterer Skandal, nur als Ordnungswidrigkeiten ahnbar - bei den Mitgeschöpfen wird alles getan, um sie rechtlos zu stellen, gerade in industriellen Tötungskomplexen.
In Baden-Württemberg am grausamstenDoch das Bundesland Baden-Württemberg reicht die problem- und reibungslose, die Mitgeschöpfe rechtlos stellende Schlachtprozedur offensichtlich nicht aus: Man schenkt den Schlachtern noch ein paar Sekunden dazu, indem man die Zeit zwischen Betäubungszange bei den Schweinen und dem Entblutungsschnitt erst ab Ende der Elektro-Durchströmung misst, entgegen der eindeutigen Vorgabe des Bundesgesetzgebers. Bedingte Inkaufnahme eines hohen Prozentsatzes von Tieren, die aus der Betäubung zu früh wieder aufwachen und ihre Tötung selbst erleben - wie weit will sich eine Zivilgesellschaft eigentlich noch entwürdigen?
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§ 4a TierSchG (1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist. (2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn 1. sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist, […] |
- Ich bezichtige die „politischen Akteure“ des deutschen Staates dessen', Gesetze des Tierschutzgesetzes völlig ausgehöhlt zu haben; Tiere, die zum Zwecke eines pervertierten "Konsums" geschlachtet werden, werden unsagbaren Qualen ausgesetzt; allermeist erliegen die Tiere ausufernden Schmerzen, was auch zahlreiche Dokumentationen innerhalb der Medien im Näheren veranschaulichen! Daher klage ich Vertreter des deutschen Staates an, entgegen des ureigentlichen Tierschutzgesetzes gehandelt zu haben, indem die Gesetze vollständig boykottiert und missachtet und ferner keinerlei Vorkehrungen getroffen werden, die Schlachtungen „human“, im Sinne einer „wirksamen Schmerzausschaltung (Betäubung)“ (nach §§ 4 u. 4a TierSchG) zu vollziehen! Ich stelle fernerhin Strafanzeige gegen sämtliche zu Punkt „J“ namentlich aufgeführte Schlachthofbetriebe / deren Betreiber, die sich enormer Tierquälereien schuldig gemacht haben! Darüber hinaus beschuldige ich Politiker, Korruption und Vetternwirtschaft getrieben zu haben, um das Treiben nicht nur in Großbetrieben der Schlachtereien – gegen geltendes deutsches Recht! – legitimieren zu können und zu billigen, was entsprechend zur Strafanzeige gestellt und geahndet sei mit der unbedingten Aussetzung von Freiheitsstrafen – entsprechend den Gesetzesvorlagen und ‑vorschriften!
§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, […] (4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen. |
Ich werfe der Regentschaft vor, selbst die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ zu repräsentieren – ich erhebe Anklage entgegen des Bundesverfassungsgerichtes, welches seinerseits aufgrund einer eingeschworenen nationalsozialistischen Folge-Regime-Mentalität „politische Parteien für nicht verfassungswidrig erklärt“ hat, obwohl die meisten bestehenden Parteien im NS‑Folge-Regime die „Bildung krimineller Vereinigungen“ repräsentieren! – Ich klage sämtliche „Akteure“ des deutschen Staates an, weiters die „Bildung krimineller Vereinigungen“ nach § 129 StGB nicht nur selbst zu veräußern, sondern ebenfalls solche legitimiert, gebildet und gefördert zu haben, indem „kriminelle Vereinigungen“ – „Schlachthofbetriebe“ – barbarische und grausame Tierverstümmelungen allerorten in Deutschland praktizieren und begehen! Ich fordere die Aussetzung von Freiheitsstrafen gegenüber jeglicher „Staats- und Regimediener“, welche sich in irgendwelcher Form für derartig schaurige Reglements eingesetzt haben, die das bestialische Quälen und Schlachten der Tiere begünstigen, ebenso die unbedingte Aussetzung von Freiheitsstrafen jener gegenüber, welche das meistens grauenvolle und sadistische Schlachten ausführen und aller derjenigen, welchen Schlachthof-Betriebe als Geschäftsinhaber zu eigen sind (mindestens in Anwendung des § 17 TierSchG bzw. in Durchsetzung aller insgesamt in diesem Strafanzeigenprotokoll aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen)!
Wer mindestens entgegen des § 17 TierSchG handelt, muss laut Gesetz mit Freiheitsstrafen Ahndungen zugeführt werden! Schlachthofbetriebe sind unverzüglich zu schließen – und Bedingungen für die „noch lebenden“, geschundenen Tiere zu schaffen, um deren Recht auf Leben und Würde völlig zu wahren! Wer dem in irgendeiner Form zuwider handelt, in welcher Art und Weise auch immer, ist – laut Gesetz – mit gebührendem Freiheitsentzug zu versehen!
„Es wird die Zeit kommen, in welcher wir das Essen von Tieren ebenso verurteilen, wie wir heute das Essen von unseresgleichen, die Menschenfresserei, verurteilen.“ (Leonardo da Vinci, italienischer Maler, Bildhauer und Universalgelehrter, 1452 – 1519) |
- Ich beschwöre die Einsetzung der vorgenannten Leitgedanken, die vormalig der Universalgelehrte Leonardo da Vinci skizzierte! – Wer „Fleisch fressen“ will, möge sich an "Kadavern" gütlich tun oder beiße doch besser ins Gras! – Einzusetzen in den Regierungsweisen sind Veganer und Vegetarier, welche wegweisend einer besseren Gesinnung – für den wahren Fortschritt der Gesellschaft – dienlich sind und sein werden! – Wer dies verneint und in welcher Form auch immer untergräbt, ist wegen „Verherrlichung, Rechtfertigung und Billigung der Willkürherrschaft“, dem Gesetz gemäß, unbedingter Freiheitsstrafen zuzuführen!
„Der Tag wird kommen, an dem auch den übrigen lebenden Geschöpfen die Rechte gewährt werden, die man ihnen nur durch Tyrannei vorenthalten konnte. Die Franzosen haben bereits erkannt, dass schwarze Haut kein Grund ist, ein menschliches Wesen schutzlos der Laune eines Peinigers auszuliefern. Ebenso mag eines Tages erkannt werden, dass auch die Zahl der Beine, die Behaarung und das Ende des Os sacrum sämtlich unzureichende Gründe sind, ein empfindendes Wesen solch einem Schicksal zu überlassen. […] Die Frage ist nicht, ob sie denken oder sprechen können, sondern ob sie leiden können.“ (Jeremy Bentham, englischer Philosoph und Jurist, 1748 – 1832) |
- Da Tiere nachweislich leiden, ist der TYRANNEI unverzüglich ein Ende zu bereiten! – Wer dieses negiert, ist – laut Gesetz – einer Freiheitsstrafe zuzuführen!
„Moralisches Handeln ist dasjenige Handeln, das nicht eigennützig, sondern altruistisch ist. Sein Motiv ist gerade nicht das eigene Wohl, sondern direkt das Wohl und Wehe anderer Wesen.“ (Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph, 1788 – 1860) |
- Solches Leitbewusstsein ist den Nachzöglingen und der Gesellschaft insgesamt – für ein solides, erbauliches und wegweisendes Rechtsempfinden – nahezulegen – für eine sogleich bessere und gerechtere Welt!
„Solange es Schlachthäuser gibt, wird es auch Schlachtfelder geben.“ (Leo Tolstoi, russischer Schriftsteller, 1828 – 1910) |
- Unverzüglich ist dem bestialischen nationalsozialistischen Treiben und Desaster die völlige Legitimation zu entziehen! Wer sich dagegen wehrt, macht sich sämtlicher bereits erwähnter Verbrechen schuldig – und ist Gesetzen gemäß – in Loslösung einer nationalsozialistisch-gedungenen Handhabung gegenüber des allgemeinen Lebens – harscher Sanktionen zuzuführen!
„Wahre menschliche Kultur gibt es erst, wenn nicht nur Menschenfresserei, sondern jede Art des Fleischgenusses als Kannibalismus gilt.“ (Wilhelm Busch, deutscher Dichter und Zeichner, 1832 – 1908) |
- Dies ist in Schulen neuerlich zu lehren, um Zustände zu schaffen, die der enormen Gewalttat, begangen an den unschuldigen Tieren, nun unverzüglich ein Ende zurichten!
„Offenbar tritt in dem Maße, wie die Kultur sich hebt, an die Stelle der Fleischkost die Pflanzenkost.“ (August Bebel, deutscher Politiker, 1840 – 1913) |
- Ein Hoch auf Vegetarier – im Besonderen: auf Veganer!
„Wer die Opfer nicht schreien hören, nicht zucken sehen kann, dem es aber, sobald er außer Seh- und Hörweite ist, gleichgültig ist, dass es schreit und zuckt, der hat wohl Nerven, aber – Herz hat er nicht.“ (Bertha von Suttner, österreichische Pazifistin und Schriftstellerin, 1843 – 1914) |
- „Herzen“ müssen neuerlich gebildet werden, um ein Gesellschaftsmodell zu initiieren, das sich erneut seiner großen, unmissverständlichen Verantwortung – auch der Mitgeschöpfe gegenüber – bewusst wird. Ein neues, von Verbrechen losgelöstes Zeitalter wird sich auftun, in welchem Frieden, Beständigkeit, Güte – Gerechtigkeit – nicht nur dem Menschen Antrieb, Wegweisung und Geleit verschaffen werden. – Gegner dieser wegweisenden Attitüden sind – laut der Gesetze – wegen „Rechtfertigung, Verherrlichung und Billigung der Willkürherrschaft“ unverzüglicher Freiheitsstrafen zuzuführen!
„Ich bin sowohl Vegetarier als auch leidenschaftlicher Antialkoholiker, weil ich so besseren Gebrauch von meinem Gehirn machen kann.“ (Thomas Alva Edison, US-amerikanischer Erfinder und Unternehmer, 1847 – 1931) |
- Geniehafte Leitgedanken … die dem Betragen des Volkes zugute kämen!
- Das Schlachten hat unverzüglich ein Ende zu nehmen! – Wer die Willkürherrschaft „duldet, verherrlicht, billigt und rechtfertigt“ macht sich nicht nur Vergehungen gegen das Tierschutzgesetz schuldig, sondern ebenfalls mannigfacher Verbrechen, die das Strafgesetzbuch als „argwillig“ und entsprechend „zu ahnden“ entäußert – wer sich an den Gräueln, in welcher Form auch immer, beteiligt, ist – dem Gesetz gemäß – unbedingter Freiheitsstrafen zuzuführen!
